Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB, Stand 2012)

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Film & Fotografie

§ 1 Geltungsbereich
Angebote und Leistungen von clipmanufaktur bernd kuschner foto- & filmproduktion, im nachfolgenden genannt clipmanufaktur, erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist nicht notwendig, dass wir dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

 

§ 2 Haftungsbeschränkungen
Unsere Filme werden auf DVD´s  der Firma Taiyo Yuden gebrannt. Die Eignung dieser DVD´s zur Wiedergabe auf Abspielgeräten des Kunden geht zu dessen Risiko. clipmanufaktur haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Wünsche oder Vorstellungen des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden.. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber clipmanufaktur zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. clipmanufaktur haftet nicht bei technischen Störungen der Ausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Filmaufnahmen) leistet clipmanufaktur nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§ 3 Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir Ihren Auftrag bestätigen.

 

§ 4 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion uns mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefon und Emailadressen.

 

§ 5 Gewährleistung
Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich clipmanufaktur zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftragsgeber das Produkt an clipmanufaktur zurücksendet. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber.

 

§ 6 Lieferfrist
Lieferfristen müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.

 

§ 7 Zahlung 20 Prozent der vereinbarten Summe sind bei Vertragsabschluss als Honorarvorschuss fällig. Der Restbetrag ist bei Lieferung sofort zu zahlen. Alle Preisangaben sind endgültig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag so sind folgende Entschädigungen fällig:

bis 3 Monate vor Aufnahmetermin:              20 % des Betrages.

ab 3-1 Monat vor Aufnahmetermin:              30 % des Betrages.

1 Monat-1 Tag vor Aufnahmetermin:            50 % des Betrages.

Am Aufnahmetermin:                                 100% des Betrages.

 

§ 8 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr bis zu 10 Euro zu beheben, es sei denn Sie weisen nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt, ebenso unberührt bleibt das Recht von clipmanufaktur, bei einem tatsächlich entstandenen größeren Mahnaufwand diesen nachzuweisen und zu berechnen.

 

§ 9 Verbot der Aufrechnung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von clipmanufaktur nicht bestritten.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

§ 11 Auftrag zur Dienstleistung
Sofern Sie uns für die Dokumentation Ihrer Hochzeit, Ihrer Trauung oder eines anderen Ereignisses beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen das Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden könnten.

 

§ 12 Rücktrittsvorbehalt
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluß, so behalten wir uns das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.

 

§ 13 Nutzung des Materiales
clipmanufaktur behält sich vor alle Materialien zu Präsentationszwecken zu verwenden.

 

§ 14 Urheberrecht, Rechte Dritter
Der Auftraggeber stellt sicher, dass clipmanufaktur die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch clipmanufaktur. Soweit clipmanufaktur entsprechende Rechte zur Ausführung seiner Dienstleistung benötigt, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie clipmanufaktur ein. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der DVD´s ausschließlich verantwortlich. Soweit clipmanufaktur wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber clipmanufaktur von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist clipmanufaktur nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. clipmanufaktur haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an clipmanufaktur gestellten Forderungen bezüglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Einholung der Rechte und deren Verwendung.

clipmanufaktur bleibt der Inhaber der Urheberrechte an dem Film- und Bildmaterial. Der Kunde erhält lediglich eine uneingeschränkte Lizenz zur Verwendung des Materials für den persönlichen Gebrauch. Das Film- und Fotomaterial darf nicht verkauft oder ein Urheberrecht in irgendeiner Form übertragen werden. Des Weiteren hat clipmanufaktur das Recht das Material zu Selbstwerbungszwecken und für Anzeigen zu verwenden.

 

§ 15 Datenschutz
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.

 

§ 16 clipmanufaktur hält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages, Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Dies ist vorallem bei unverschuldetem Ausfall wie Krankheit der Fall.  Kann der Auftrag aufgrund von plötzlicher Erkrankung (z. B. durch Unfall) nicht erfüllt werden, bemüht sich clipmanufaktur um Ersatz. Wenn ein Ersatz nicht möglich ist, wird der Auftrag storniert und der Honorarvorschuss erstattet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadensersatzforderungen.

 

§ 17 Recht, Gerichtsstand
Zugrunde liegt das deutsche Recht.
Würzburg ist Gerichtsstand.

 

§ 18 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.